Soziale Auswirkungen aktueller
Krisen bewältigen
Unter dem Motto „Daten für Taten" legt die Landeshauptstadt Kiel zum 13. Mal ihren Sozialbericht vor. Der rund 100-seitige Bericht trägt die wichtigsten kommunalen Sozialdaten zusammen.
Die Daten machen deutlich:
- Kiel wird älter. Das Durchschnittsalter lag im Jahr 2021 bei 41,91 Jahren. Zurzeit erlebt Kiel einen massiven Zuzug von Ukrainer*innen.
- Der Wohnungsbestand ist um 0,95 Prozent, also 1.309 Wohneinheiten, weitergewachsen. Es befinden sich derzeit viele Wohneinheiten (528) des sozialen Wohnungsbaus im Bau und kurz vor der Fertigstellung. Die dominierende Wohnform in Kiel sind weiterhin die Einpersonenhaushalte. Im Jahr 2021 ist die Anzahl der Einpersonenhaushalte um 1.469 von 79.011 auf 80.480 gestiegen.
- Die sozialen Sicherungssysteme haben sich in Kiel auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt. Es gibt so viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Kiel wie noch nie. Die Zahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Langzeitleistungsbeziehenden sinken weiter. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent gesunken. Die Zahl der Menschen, die Mindestleistungen beanspruchen, nimmt weiterhin ab. Der Einsatz von Kurzarbeitergeld sorgte für eine Entlastung des Arbeitsmarktes und verhinderte zusätzliche Arbeitslosigkeit.
- Um 3,2 Prozent ist die Zahl der Grundsicherungsberechtigten im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Aufgrund des demographischen Wandels ist eine Verringerung der Zahlen kaum zu erwarten.
Die Zahl der sozialgeldberechtigten Kinder ist zwar im Jahresdurchschnitt gesunken. Allerdings bleibt der Kinderarmutsindikator, der zum Stichtag 31. Dezember 2021 erhoben wurde, auf dem Vorjahresniveau.
„Die aktuellen Krisen, ob Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Inflation haben enorme Auswirkungen auf jene Menschen, die ohnehin wenig Geld haben. Parallel werden die Folgen der Klimakrise auch bei uns immer spürbarer", sagt Sozialdezernent Gerwin Stöcken. „Hier müssen wir effektiv und punktgenau unterstützen. Soziale Sicherheit sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt müssen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Wir brauchen Antworten auf die Frage, wie wir Lebensleistungen anerkennen, den Lebensstandard sichern und sozialen Abstieg verhindern können. Der Sozialbericht liefert dafür die Fakten. Nun müssen wir gemeinsam mit Bund, Land und unserer Selbstverwaltung Taten folgen lassen."
In diesem Jahr enthält der Bericht Informationen über den laufenden Zensus und einen kurzen Bericht über die Anfänge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach Kiel. Als Fortführung aus dem letzten Sozialbericht wird der Verlauf der Corona-Pandemie dargestellt. Abschließend gibt der Bericht Einblicke zur Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl im September 2021 sowie der Landtagswahl im Mai 2022.
Im Schwerpunktteil des Sozialberichts unter dem Motto „Unterstützung von Erwachsenen im sozialen Netz" stellen der Kommunale Sozialdienst, der Sozialpsychiatrische Dienst sowie die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Kiel ihre Arbeit vor. Für den Fall, dass erwachsene Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können und auch die Hilfe von Familienangehörigen, Nachbar*innen oder Freund*innen nicht mehr ausreicht, bietet die Landeshauptstadt Kiel Unterstützungsangebote an.
Kommunaler Sozialdienst: gut vernetzt
Das Angebot des Kommunalen Sozialdienstes – kurz KSD – besteht seit Ende 2019. Er ist als Erstanlauf-, Informations- und Beratungsstelle sozialräumlich ausgerichtet. Sein Angebot richtet sich an erwachsene Kieler*innen in schwierigen Lebenssituationen.
Das Durchschnittsalter der Ratsuchenden liegt bei rund 63 Jahren und ist zwischen weiblichen und männlichen Klient*innen ausgeglichen. Den größten Anteil der Anliegen machen Unterstützung bei Behördenangelegenheiten (22,9 Prozent), gesundheitlicher Versorgung (13,2 Prozent) sowie finanziellen Angelegenheiten (15,2 Prozent) aus. Eine Rolle spielen aber auch Themen wie Altersfragen, Gesprächsbedarf, verwahrloste Wohnung, Pflege, psychische Erkrankung, Sucht, Mietschulden, Räumungsklagen, Obdachlosigkeit, Vereinsamung oder Verwirrung. Die Erfahrung zeigt, dass ein Unterstützungsangebot speziell für Menschen mit Messie-Syndrom wünschenswert ist. Die Anfragen haben sich im Jahr 2021 mehr als verdoppelt. Die Zahl der Ratsuchenden stieg um 65 Prozent.
Sozialpsychiatrischer Dienst: immer erreichbar
Eine der wichtigsten Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist die niedrigschwellige Beratung und Begleitung.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich im Sozialpsychiatrischen Dienst auf unterschiedliche Weise: Die Anzahl der Hausbesuche ist von 200 im Jahr 2018 auf 111 im Jahr 2021 zurückgegangen. Die Anzahl der Telefonberatungen ist im selben Zeitraum von 351 auf 790 angestiegen. Die rückläufige Entwicklung der nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychHG) beantragten Unterbringungen ist auf niedrigem Niveau unterbrochen. Seit 2012 ist die Zahl von 862 auf 487 im Jahr 2019 zurückgegangen. 2021 waren es 525 Unterbringungen. Diese rückläufigen Zahlen sind auf die Inanspruchnahme frühzeitiger und präventiver Angebote des Gesundheitsamtes zurückzuführen.
Betreuungsbehörde: koordinierend und qualitätssichernd
Bei der Betreuungsbehörde können sich Betroffene ebenso wie Betreuende melden, sich beraten lassen und Unterstützung holen. Sie arbeitet mit Betreuungsgerichten, Betreuungsvereinen, Berufsbetreuenden anderer Beratungsstellen, Sozialen Diensten und Institutionen zusammen. Aktuell kooperiert die Kieler Betreuungsbehörde mit rund 90 Berufsbetreuenden und etwa 85 ehrenamtlich Betreuenden. Ein großer Teil der rechtlichen Betreuungen wird zudem von Ehrenamtlichen aus dem familiären Umfeld geführt.
Bei der Auswahl des*der Betreuenden kommt den Wünschen der betroffenen Person eine große Bedeutung zu. Im Jahr 2021 wurden 1.792 Sachverhaltsermittlungen eingeleitet. Mit 1.081 Ermittlungen nahm die Betreuer*innenbenennung den größten Anteil ein.
Durch die Reform des Betreuungsorganisationsgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werden die Rechte der zu Betreuenden weiter gestärkt: Betreuung nur als letztes geeignetes Mittel, Mitsprache- und Informationsrechte der Betroffenen ausbauen, Wille der Betroffenen als Betreuungsmaßstab, Erhöhung der Qualifizierung und Kontrolle der Betreuenden, mehr finanzielle Mittel für Betreuungsvereine, es wird ein Betreuungsregister sowie das Ehegattenvertretungsrecht eingeführt.
Der gedruckte Sozialbericht kann beim Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport, Referat des Dezernenten, Postfach 1152, 24099 Kiel, per E-Mail an
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