Von Alfred Gertz auf Donnerstag, 08. Februar 2018
Kategorie: Aktuelles

Elektroschrott ist kein Fall für die Tonne

Pressedienst der Landeshauptstadt Kiel

090/8. Februar 2018/jkl-Kel

Elektroschrott ist kein Fall für die Tonne

Strombetriebene Geräte wie Radiowecker, Mundduschen oder Kaffeemaschinen sind für viele Kielerinnen und Kieler unverzichtbar. Viele fragen sich aber auch, wo sie die Geräte entsorgen können, wenn diese  ihren Dienst versagen und nicht mehr zu gebrauchen sind. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass Elektroaltgeräte getrennt gesammelt und recycelt werden müssen. Daher verfügt auch der Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK) über Sammelstellen für die Geräte.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass viele Elektro- und Elektronikgeräte mit Problem- und Giftstoffen belastet sind. Daher darf Elektroschrott auf keinen  Fall über den Restabfall entsorgt werden. Ein weiterer Grund für die separate Sammlung ist, dass Elektrogeräte Wertstoffe wie Gold, Silber und andere wertvolle Materialien enthalten.

Als Faustregel gilt: „Alles, wodurch Strom fließt, wird einmal Elektroschrott.“ Und wie bei fast jeder Regel gibt es auch hier eine Ausnahme: Herkömmliche Glühlampen dürfen in der Restabfalltonne entsorgt werden. Die besten Adressen für Elektroschrott sind das Wertstoff-Zentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Straße 6 (Grenzgebiet Wellsee), der ABK-Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2, die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße 57 und das Schadstoffsammelmobil, das regelmäßig durch die Stadtteile fährt. Dort können Kielerinnen und Kieler ihre defekten oder nicht mehr benötigten Elektrogeräte kostenlos abgeben.

Wer sich größerer Mengen von bis zu 20 Geräten entledigen möchte, kann die kostenlose Sperrgutsammlung des ABK beantragen. Vor der Entsorgung  müssen Batterien und Akkus entfernt werden, wenn diese nicht fest verbaut sind.

Auf der ABK-Internetseite www.abfall-a.de finden Interessierte die Öffnungszeiten aller ABK-Einrichtungen und die Haltestellen des Schadstoffsammelmobils. Dort sind auch Informationen über eine Sperrgutabholung und zum Thema Elektroschrott abrufbar. Das Faltblatt „Wohin mit alten Elektrogeräten“ ist im Download-Bereich zu finden. Weitere Fragen beantwortet das Kundenzentrum des ABK, Telefon 5854-0 oder E‑Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Anbei das Faltblatt des ABK als pdf

Mit freundlichen Grüßen aus dem Kieler Rathaus

Arne Gloy

Landeshauptstadt Kiel
Pressereferat
Pressearbeit 
Rathaus, Zimmer 277
Fleethörn 9
D-24103 Kiel
Tel.: 0431/901-2406
Fax: 0431/901-62507

Mobil: 0171-2217259
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.kiel.de
www.kieler-woche.de
www.kiel-sailing-city.de

Behördennummer: 115

(montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr erreichbar)